AllgemeinSteuerrecht

Die Auswirkungen die Korona mit sich bringt; BMF Schreiben vom 19.03.2020 zu steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19/SARS-CoV2), Az. IV A 3 – S 0336/19/10007:002 (Bundessteuerblatt Teil 1)

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sehr geehrte Mandantinnen,

Sehr geehrte Mandanten,

aktuell hat sich unser Arbeitsleben stark verändert. Diese Veränderung geht u.a. mit Homeoffice, Videokonferenzen, Telefonkonferenzen einher. Begriffe wie „Facewall“ etc. waren uns bisher nicht bekannt; wir lernen mit entsprechenden Maßnahmen umzugehen, um einen körperlichen Abstand zu schaffen. Wir freuen uns daher um so mehr über einen persönlichen Austausch mit unseren Mandanten, damit wir unsere eigene Kanzleiorganisation auf die aktuell anstehenden Bedürfnisse einstellen können.

 Viele Mandanten werden von uns aktuell im Lichte des BMF Schreibens vom 19.03.2020 – Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19/SARS-CoV2), Az. IV A 3 – S 0336/19/10007:002 – in steuerlicher Hinsicht betreut. Hiernach kommen Stundungsanträge, Aussetzungsanträge, wie auch Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen auf die Einkommenssteuer- und Körperschäftssteuer u.a. in Betracht. Die Anträge sind sinnvoll, da nach den Vorgaben des BMF in der Regel auf Stundungszinsen zu verzichten ist.

Angelegenheiten des Steuerrechts werden in unserem Hause durch Herrn Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht betreut.

Mit freundlcihen Grüßen

Ihre Kanzlei in den Media Docks

Willy-Brandt-Allee 31 d

23554 Lübeck

Fon: 04 51 / 39 99 6-0

Fax: 04 51 / 39 99 6-12

E-Mail: info@kanzlei-mediadocks.de

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