Geltendmachung von Mängelrechten vor Abnahme? BGH 19.01.2017 Az.: VII ZR 301/13

Veröffentlicht Schreibe einen KommentarVeröffentlicht in Baurecht

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Damen und Herren Mandanten, bis zum 19.01.2017 war ungeklärt, ob Mangelrechte gemäß § 634 BGB vor Abnahme geltend gemacht werden können. Der BGH hatte dies nunmehr unter dem 19.01.2017 höchstrichterlich entschieden. Hiernach sind bis zur Abnahme lediglich die allgemeinen Leistungsstörungsrechte einschlägig, die im Schuldrecht allgemeiner Teil geregelt sind. […]