Die unzutreffende Bewertung in Portalen stellt häufig ein Problem der Außendarstellung von Unternehmen dar.

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Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Mandantinnen und Mandanten, Bewertungen sind häufig unwahr, beinhalten häufig unsachgemäße Schmähkritik, die nicht von der Meinungsfreiheit des Art. 5 Grundgesetz umfasst ist. Seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 01.03.2016 (vgl. BGH VII Z. R 34/15) sind verschiedene Instanzenentscheidungen ergangen, die insbesondere herausstellen, dass Beurteilungen in Bewertungsportalen, insbesondere „schlechten […]