Geänderte Rechtssprechung zum Teilerfolg Entscheidung des BGH vom 24.06.2004, AZ. VII ZR 259/02

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Der Bundesgerichtshof hat im Jahre 2004 Entscheidungen getroffen, die gerade für die Gestaltung von Architektenverträgen von besonderer Bedeutung sind. Im Rahmen der Entscheidung vom 24.06.2004 hat der Bundesgerichtshof hervorgehoben, dass der Architekt auch dann seinen Honoraranspruch ganz oder teilweise verlieren kann, wenn zwar der Gesamterfolg eintritt, vertraglich geschuldete Teilleistungen jedoch nicht erbracht worden sind. Vereinfacht […]