Wir beraten und vertreten sowohl öffentliche Auftraggeber und Bauunternehmen, als auch private Auftraggeber in allen baurechtlichen Fragen, insbesondere in den Bereichen
- das private Baurecht
- das öffentliche Baurecht
- das Bauwerk- und Kaufvertragsrecht
Durch langjährige forensische Erfahrung und ständige Fort- und Weiterbildung sichern wir unsere Kompetenz und damit Ihren Erfolg. Wir sind seit vielen Jahren Fachanwälte im Bereich des Bau- und Architektenrechts und arbeiten mit kompetenten Sachverständigen eng zusammen.
Baurecht für private Mandanten
Ob Sie von einem Bauträger oder Baubetreuer ein schlüsselfertiges Haus oder eine Eigentumswohnung erwerben oder mit einem Architekten Ihre Vorstellungen selbst verwirklichen wollen – selten läuft ein Bauvorhaben reibungslos: Handwerker oder Bauträger stellen Insolvenzanträge, Auftragnehmer geraten in Verzug, bereits vor Abnahme des Bauvorhabens zeigen sich gravierende Mängel einiger Gewerke, Ihnen flattern Behinderungsanzeigen eines Handwerkers ins Haus oder eine Baufirma ist der Ansicht, sie sei nicht zur Mängelbeseitigung verpflichtet.
Im Baurecht ist es immer notwendig, schnell und vor allem entsprechend dem Bauvertrag, der Verdingungsordnung für Bauleistung (VOB/A, VOB/B) oder dem Werkvertragsrecht des BGB die richtigen Maßnahmen einzuleiten. Häufig ist es notwendig, frühzeitig beweissichernde Maßnahmen auf den Weg zu bringen. Wir beraten Sie und besprechen mit Ihnen die wirtschaftlich optimalen und rechtlich sichersten Wege zur Bewältigung Ihrer Probleme – um Ihr Bauvorhaben zum Erfolg zu bringen und endlose Streitigkeiten vor Gericht zu vermeiden. Wir vertreten Mandanten in allen Fragen des privaten Baurechts.
Baurecht für gewerbliche
Trotz einwandfreier Gewerkerstellung macht die Zahlungsmoral mancher Auftraggeber die Wirtschaftlichkeit vieler Bauunternehmen und Handwerksbetriebe zunichte. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Forderungen durchzusetzen. Hierzu beraten wir bereits im Vorfeld eines Projektes, insbesondere über die optimale Vertragsgestaltung, die Vertragsabwicklung und die sichere Forderungsrealisierung. Sollte dennoch eine Zahlung ausbleiben, so sorgen wir für die bestmögliche Sicherung Ihrer Forderung sowie für die Beitreibung Ihrer Forderung im In- und Ausland. Häufig ist es maßgeblich, möglichst optimal die verfahrensrechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um zeitnah die Forderungen durchsetzen zu können.
Im Falle bestehender Mängelstreitigkeiten stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Es ist hierbei zur möglichst zeitnahen Realisierung der Forderung häufig sinnvoll, außergerichtlich eine Einigung sicher zu stellen, um durch eine gütliche Vereinbarung ein langjähriges gerichtliches Verfahren zu vermeiden. Natürlich stehen wir Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung auch in gerichtlichen Auseinandersetzungen zur Seite.
Öffentliches Baurecht
Nicht nur bei Neubauvorhaben steht der Bauherr häufig unübersichtlichen Regelungen des Bundes- und Landesbaurechts gegenüber. Hierbei ist es häufig sinnvoll, die örtliche Entscheidungspraxis zu kennen, um insbesondere in Zusammenarbeit mit Architekten Fragen des Bauplanesrechtes, Vorstellungen des Bauantrages klären zu können. Wir vertreten Mandanten in allen Fragen des öffentlichen Baurechts.
Privates und gewerbliches Kauf- und Werkvertragsrecht
Das Kaufrecht und das Werkvertragsrecht wurden durch die Schuldrechtsreform ab dem 01.01.2002 vollständig umgestaltet. Hierdurch ist es zu komplexen rechtlichen Veränderungen gekommen, die gerade im Gewährleistungsrecht zu einem immensen Handlungs- und Beratungsbedarf geführt haben. Mit dem Gesetz zur Reform des zivilen Bauvertragsrechts 2018 sind viele neue und spezielle Vorschriften für den Bauvertrag, den Architekten- und Ingenieurvertrag, den Verbraucherbauvertrag sowie den Bauträgervertrag in das BGB aufgenommen worden. Es ist am 01.01.2018 in Kraft getreten. Gerade für Fachunternehmen ist es wesentlich, sich frühzeitig zu orientieren und die Vertraggestaltungen entsprechend zu aktualisieren.