Verkehrsrecht

Dashcam, Verwertungsverbot? -Bundesgerichtshof vom 10.04.2018 zum Aktenzeichen 2017VII ZR 233/

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Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrte Damen und Herren Mandanten,

bislang besteht Unklarheit, ob Aufnahmen, erstellt durch eine Dashcam in einem Unfallhaftpflichtprozess als Beweismittel verwertet werden können.

Dass viele Fahrzeuge gerade auch im gewerblichen Bereich mit entsprechenden Dashcams ausgestattet sind, zeigt, welche Bedeutung eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs in entsprechenden Fallkonstellationen haben wird.

Der Bundesgerichtshof hat nunmehr für den 10.04.2018 zum Aktenzeichen 2017VII ZR 233/2017 einen Verhandlungstermin anberaumt. Im Rahmen dieses Termins wird voraussichtlich eine Entscheidung ergehen, ob entsprechende Aufzeichnungen gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstoßen und eventuell aus diesem Grund ein Beweisverwertungsverbot unterliegen. Ob in Anbetracht der Veränderung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, diese Entscheidung endgültigen Bestand haben wird, bleibt abzuwarten. Wir werden Sie weiter unterrichten.

Mit freundlichen Grüßen

Ansgar Dworzynski

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Fachanwalt für Steuerrecht

 

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