Änderung im Bauvertragsrecht – hier insbesondere Fragegestellungen zum Verbraucherbauvertrag

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Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Damen und Herren Mandanten,   mit dem Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts wurde auch ein eigenständiges für den Verbraucherbauvertrag im Untertitel Werkvertrag eingefügt. Die Regelung des § 650 o BGB regelt in diesem Zusammenhang, dass die Regeln des Verbraucherschutzes nicht abdingbar sind, diese können zudem nicht umgangen werden. […]