Der Grundstückeigentümer ist verantwortlich, wenn ein von ihm beauftragter Handwerker einen auf dem Nachbarn übergreifenden Brand versucht. (BGH Az. V ZR 311/16)

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Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Damen und Herren Mandanten, der Bundesgerichtshof hat am 09.02.2018 entschieden, dass ein Grundstückseigentümer, der einen Handwerker mit Reparaturarbeiten beauftragt, Verschuldens unabhängig für Schäden an dem Nachbargebäude haften kann, die beispielsweise dadurch entstanden sind, das ein Nachbargebäude infolge der Arbeiten in Brand gerät. Der Aspekt der sorgfältigen Auswahl des Handwerkers […]