Bestimmung des merkantilen Minderwertes im Baurecht, unter anderem Entscheidung des Kammergerichts vom 04.04.2014 Az. 21 U 18/2013.

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Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Damen und Herren Mandanten, zu den Mangelbeseitigungskosten für Baumängel kann auch gerade bei Planungsmängel der sogenannte merkantilen Minderwert hinzutreten. Ein solcher ist grundsätzlich anzunehmen, wenn nach erfolgreicher Mangelbeseitigung eine verringerte Verwertbarkeit des Gebäudes gegeben ist, weil die maßgeblichen Verkehrskreise einem Vergleich zur vertragsgemäßen Ausführung ein geringeres Vertrauen in […]