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Verfahren vor dem EuGH wegen EU-Rechtswidrigkeit der HOAI bringt Schwung in endsprechende Verfahren wegen Architektenvergütung

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Damen und Herren  Mandanten,

der Generalanwalt stellte in seinen Schlussanträgen vor dem EuGH vom Februar 2019 fest, dass die Mindest- und Höchstsätze gegen EU-Recht verstoßen. Wir hatten bereits in unserer vorangegangenen Mandanteninformation die Erwartung geäußert, dass der EuGH den Anträgen des Generalanwalts folgen wird. Das Landgericht Baden-Baden hat eine Auseinandersetzung, bei der ein Architekt u. a. Mindestsatz-Honorarforderungen erstreiten will, bis zur Entscheidung des EuGH in der Rechtssache Rs. C 137/18 ausgesetzt (LG Baden-Baden, Beschluss vom 07.05.2019 – 3 O 221/18). Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 04.07.2019 (Rechtssache C-377/17) am 04.07.2019 zwischenzeitlich festgestellt, dass die verbindlichen Mindest- und Höchsthonorarsätze in der HOAI (Fassung vom 10. Juli 2013) nicht mit europäischen Richtlinie in  Übereinstimmung stehen. In der Folge müssen nach Art. 260 Abs.1 AEUV durch Deutschland die erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, um den festgestellten Verstoß gegen Unionsrecht zu beenden. Es bleibt abzuwarten, ob und inwieweit zukünftig eine neue Regelung in der HOAI geschaffen wird.


Diese Entscheidung hat aktuell sowohl in laufenden Verfahren vor Zivilgerichten Bedeutung, als auch insbesondere bei der Gestaltung von Architektenverträgen. Zwischenzeitlich sind bereits einige obergerichtliche Entscheidungen ergangen. Auf der einen Seite gehen das OLG Celle und das OLG Dresden davon aus, dass die Anpassung des Honorars nicht mehr verlangt werden kann; die Oberlandesgerichte München Hamm und das Kammergericht Berlin haben entschieden, dass weiterhin die Anpassung denkbar sei. Eine einheitliche Entscheidungspraxis ist noch nicht absehbar.  

Gerade Auftraggeber sollten sich unbedingt auf die EU-Rechtswidrigkeit berufen, wenn der Architekt Vergütungen nach Mindestsätzen verlangt. Rechtsangelegenheiten aus dem Bereich des Bau-und Architektenrechts werden bei uns durch einen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Ansgar Dworzynski betreut.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Kanzlei in den Media Docks

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