Bankrecht

Zur Frage der Ausübung des Widerrufsrechts für dieselskandalgeschädigte Käufer, (BGH vom 05.11.2019 AZ. XI Z. R 650/18)

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Mandantinnen und Mandanten,

bis zur oben angesprochenen Entscheidung war ungeklärt, ob von dem Diesel Skandal betroffene Pkw Käufer gemäß § 358 Abs. 3 BGB mit dem Kaufvertrag verbundene Allgemeinverbraucherverträge wirksam widerrufen können. So hatte dies das Oberlandesgericht Köln in seiner Entscheidung vom 06.12.2018 AZ. 24 U 112/18 und vom 29.11.2018 AZ. 24 U 56/18, sowie das Oberlandesgericht Stuttgart in seinen beiden Entscheidung vom 28.05.2019 AZ. 6 U 78/18 und vom 04.06.2019 AZ. 6 U 137/18 entschieden.Im Rahmen seiner Entscheidung hat der Gerichtshof in den Rn. 19 – 25 herausgestellt, dass der Darlehensgeber dann seinen Verpflichtungen aus Art. 247 § 6 Abs. 2 Satz 2 EGBGB zur Abgabe pro Tag zu zahlender Zinsbeträge in klarer und verständlicher Weise dann nachkommt, wenn der zu zahlende Zinsbetrag in der Widerrufsbelehrung mit 0,00 EUR angegeben wird.Zudem führt der Bundesgerichtshof aus, dass zu den Pflichtangaben gemäß § 492 Abs. 2 BGB in Verbindung mit Art. 247 § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 EGBGB über das einzuhaltende Verfahren bei der Kündigung des Vertrages nicht die Information über das außerordentliche Kündigungsrecht gemäß § 314 BGB gehört, sondern nur – soweit einschlägig – die Information über das Kündigungsrecht gemäß § 500 Abs. 1 BGB. Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs dürfte nunmehr im Wesentlichen feststehen, dass den dieselskandalgeschädigten Käufern in Bezug auf deren Finanzierung der Widerrufsjoker nicht zusteht, die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sich auf das Gewährleistungsrecht im Wesentlichen konzentrieren sollte (vgl. zu Sachen Mangelgewährleistung BGH Hinweisbeschluss vom 08.10.2019 AZ. XI Z. R 225/17).Fragestellungen des Bank- und Kapitalmarktrechts betreut Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Steuerrecht Ansgar Dworzynski

mit freundlichen Grüßen Ihre Kanzlei in den Media Docks

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